Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet und Sie ziehen innerhalb des Landkreises München um, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsstelle mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung mit Firmensitz im Landkreis München, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz im Landkreis München, ggf. Gewerbeanmeldung, Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (i.d.R. Eltern), Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 11,70 Euro

Kontaktinformationen

Die Mitteilung der Adressänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. Die Adressänderung kann auch per Post erledigt werden. Die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.