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Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde anzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist ebenfalls nötig.

Die Anzeige über eine besondere Nutzung des Fahrzeugs kann auch im Zuge der Zulassung oder Umschreibung erfolgen.

Folgende Nutzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz müssen Sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen:

  •  Verkehr mit Taxen
  •  Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen
  •  Ausflugsfahrten
  •  Ferienziel-Reisen
  •  Linienverkehr
  •  Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Berufsverkehr)
  •  Fahrten zwischen Wohnung und Lehranstalt (Schülerfahrten)
  •  Fahrten für Personen zum Besuch von Märkten
  •  Fahrten von Theaterbesuchern
  •  Fahrten durch oder für Schulträger vom oder zum Unterricht
  •  Fahrten von Behinderten zu den entsprechenden Einrichtungen
  •  Fahrten durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten.

Die Beendigung der Nutzung müssen Sie der Zulassungsbehörde ebenfalls anzeigen. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist nicht inbegriffen und muss extra beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie nur für die Anzeige der Nutzungsänderung, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  •  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichenschilder
  •  Untersuchungsbericht über eine außerordentliche Hauptuntersuchung gem. § 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfuhrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  •  Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  •  ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 11,70 Euro

Kontaktinformationen

Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrzeug, Personenbeförderungsgesetz

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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