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Wenn Sie Ihr Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde anzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist ebenfalls nötig.
Die Anzeige über eine besondere Nutzung des Fahrzeugs kann auch im Zuge der Zulassung oder Umschreibung erfolgen.
Folgende Nutzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz müssen Sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen:
Die Beendigung der Nutzung müssen Sie der Zulassungsbehörde ebenfalls anzeigen. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist nicht inbegriffen und muss extra beantragt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie nur für die Anzeige der Nutzungsänderung, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
ab 11,70 Euro
Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrzeug, Personenbeförderungsgesetz
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.