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Verwendung zur Vermietung für Selbstfahrer melden

Falls Ihr Fahrzeug als Mietwagen für Selbstfahrer genutzt werden soll, ist dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und in die Fahrzeugpapiere einzutragen. 

Dies kann der Zulassungsbehörde auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen benötigen Sie nur für die Anzeige der Nutzungsänderung, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  •  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichenschilder
  •  Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  •  Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  •  Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  •  gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  •  ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 11,70 Euro

Kontaktinformationen

Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Vermietung für Selbstfahrer, Fahrzeug, Kfz

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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