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Falls Sie als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eine Eintragung, Änderung oder Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister eingetragen haben möchten, ist dies der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen.
Bei einer Eintragung und Änderung der Verfügungsberechtigung ist der Name und die Anschrift des Verfügungsberechtigten anzugeben.
Die Anzeige der Sicherungsübereignung ist kostenpflichtig.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
5,10 Euro
Die Mitteilung über die Verfügungsberechtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II kann persönlich, in Vollmacht oder per Post erfolgen.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Verfügungsberechtigung; Fahrzeugbrief
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.02.2012 aktualisiert.