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Eintragung/Änderung/Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mitteilen

Falls Sie als Eigentümer/Verfügungsberechtigter eine Eintragung, Änderung oder Löschung der Verfügungsberechtigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in das Fahrzeugregister eingetragen haben möchten, ist dies der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen.

Bei einer Eintragung und Änderung der Verfügungsberechtigung ist der Name und die Anschrift des Verfügungsberechtigten anzugeben.

Die Anzeige der Sicherungsübereignung ist kostenpflichtig.

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

5,10 Euro

Kontaktinformationen

Die Mitteilung über die Verfügungsberechtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II kann persönlich, in Vollmacht oder per Post erfolgen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Verfügungsberechtigung; Fahrzeugbrief

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  07.02.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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