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Namensänderung bekanntgeben

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat und sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet, müssen Sie diese Veränderung der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • ggf. Urkunde über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) falls noch nicht im Personalausweis/Reisepass vermerkt
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 11,70 Euro

Kontaktinformationen

Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. Die Namensänderung kann auch über den Postweg erledigt werden. Die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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