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Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat und sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet, müssen Sie diese Veränderung der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 11,70 Euro
Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. Die Namensänderung kann auch über den Postweg erledigt werden. Die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
eine Namens- bzw. Anschriftenänderung bekanntgeben
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.