Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Standortänderung des Fahrzeugs mitteilen

Falls Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis München auf Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, jedoch der Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate verlegt wird, so ist der Zulassungsbehörde der neue Standort schriftlich anzuzeigen.

Der Halter hat eigenständig die Rückverlegung des Standorts zu melden.

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Die Mitteilung über die Standortänderung Ihres Fahrzeugs kann persönlich, in Vollmacht oder schriftlich erfolgen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Standortänderung Fahrzeug

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  07.02.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.