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Falls Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis München auf Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, jedoch der Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate verlegt wird, so ist der Zulassungsbehörde der neue Standort schriftlich anzuzeigen.
Der Halter hat eigenständig die Rückverlegung des Standorts zu melden.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Es entstehen keine Kosten.
Die Mitteilung über die Standortänderung Ihres Fahrzeugs kann persönlich, in Vollmacht oder schriftlich erfolgen.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Standortänderung Fahrzeug
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.02.2012 aktualisiert.