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Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine nachträgliche technische Änderung.
Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z. B. mit einem Rußfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist zunächst bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen.
Die Daten für eine Kat- oder Rußpartikelfilter-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt.
Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
ab 11,40 Euro
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
eine Technikänderung eintragen lassen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.