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Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator mitteilen

Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine nachträgliche technische Änderung.

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z. B. mit  einem Rußfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist zunächst bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen. 

Die Daten für eine Kat- oder Rußpartikelfilter-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt.

Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Einbaubescheinigung bei Rußfilter/Steueränderungsantrag bei Kat
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (BImSchV35EV)

Kosten

ab 11,40 Euro

Kontaktinformationen

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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