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Wechsel der Versicherung melden

Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung  wechseln?

Dazu muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde auf elektronischem Wege eine Versicherungsbestätigung übermitteln (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Diese wird automatisch bei der Zulassungsbehörde eingespielt.

Hinweis:
Versicherungswechsel können nicht durch Fax, Papierform oder eMail mit Anhang veranlasst werden.

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Die Mitteilung der neuen Versicherung erfolgt auf elektronischem Weg. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Versicherungswechsel Kfz

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  28.04.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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