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Um ein fabrikneues Fahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Die Unterlagen zur Zulassung können, je nachdem ob das Fahrzeug in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, abweichend sein. Sie finden die genauen Angaben zu den erforderlichen Unterlagen auf den jeweiligen Unterseiten.