Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen
Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Sie möchten dieses Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
- Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
Kosten
ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)
Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
Ein fabrikneues Fahrzeug zulassen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2011 aktualisiert.