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Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen

Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Sie möchten dieses Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung des Herstellers
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt
  • Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)

Kosten

ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Kontaktinformationen

Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  31.08.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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