Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben.
Für diese Zulassung ist der Nachweis der Betriebserlaubnis/Typgenehmigung erforderlich. Als Nachweis gelten hier:
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) oder § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Erforderliche Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere (sofern vorhanden)
- Nachweis der Betriebserlaubnis (siehe oben)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Mitteilung für Umsatzsteuer – für Fahrzeuge bis 6000 km oder bis 6 Monate nach Erstzulassungstag (kann bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung, sofern erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte + Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer für das Finanzamt
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten KFZ-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
- EU-Richtlinien
Kosten
ab 26,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)
Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Neuzulassung, importiertes Fahrzeug, Drittstaat
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2011 aktualisiert.