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Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.
Hierbei ist nicht zu unterscheiden, ob die Erstzulassung in Deutschland oder im Ausland erfolgte. Die Unterlagen, die für die Umschreibung bzw. Wiederzulassung eines Fahrzeugs benötigt werden, finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.