Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis München zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten
ab 11,70 Euro
Die Wiederanmeldung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
Ein gebrauchtes Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Außerbetriebsetzung, AB, Ausserbetriebsetzung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.05.2012 aktualisiert.