Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und wollen dies auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig! - gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- ggf. Einverständniserklärung für den Bevollmächtigten, dass kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Gesetzliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten
ab 29,50 Euro
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
Ein gebrauchtes Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
abgemeldetes Kfz, Fahrzeug, Zulassung, zulassen, gebrauchtes Fahrzeug neu zulassen, gebrauchtes Fahrzeug zulassen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.