Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis München gezogen. Ihr Fahrzeug hat ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk und benötigt nun ein Kennzeichen für den Landkreis München.
Hinweis: Bei einem Zuzug aus der Landeshauptstadt München bleibt das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug. Ein neues Kennzeichen wird nur auf speziellen Wunsch zugeteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
- Kennzeichenschild(er); bei Zuzug aus der Landeshauptstadt München müssen keine Kennzeichen vorgelegt werden
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und Prüfprotokolles)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig - gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde (Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) - bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Gesetzliche Grundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten
ab 26,80 Euro zzgl. Kennzeichenschild(er)
Die Umschreibung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
Ein gebrauchtes Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.