Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Grünes Kennzeichen beantragen

Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.

Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich jedoch beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht. 
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:

  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden 
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erfolderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (durch Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Untersuchungsbericht)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Kosten

Ab 11,70 Euro

Kontaktinformationen

Die Beantragung eines grünen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Grünes Kennzeichen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.