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Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Vorab sollte man sich jedoch beim Finanzamt informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erfolderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Ab 11,70 Euro
Die Beantragung eines grünen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Grünes Kennzeichen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.