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Unter folgenden Voraussetzungen können Sie für Ihr Fahrzeug eine Oldtimerzulassung beantragen:
Das Fahrzeug muss:
Diese Voraussetzungen stellen die technischen Dienste (TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ usw.) in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.
Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.
Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Die folgenden Unterlagen gelten nur für die Änderung in ein Historienkennzeichen, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 27,10 Euro
Die Beantragung eines historischen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Historisches Kennzeichen, Oldtimer
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.