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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig und können auf Antrag bei Bedarf ausgegeben werden.

Für die Fahrzeuge ist keine Typgenehmigung (sog. Betriebserlaubnis) oder eine gültige HU (Hauptuntersuchung) erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.

Sie können Kurzzeitkennzeichen für folgende Fahrten beantragen:

  • Probefahrt: Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges.
  • Prüfungsfahrt: Die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.
  • Überführungsfahrt: Die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Wohnortnachweis (Meldebescheinigung)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Bitte beachten Sie: Versicherungsbestätigungen in Papierform (sog. "Versicherungsdoppelkarte") sind nicht mehr gültig
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 

Zusätzliche Unterlagen werden benötigt: 

  • Bei Firmen: 
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  •  Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) 
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde) 

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

ab 10,20 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder

Kontaktinformationen

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  07.02.2012  aktualisiert.


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