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Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig und können auf Antrag bei Bedarf ausgegeben werden.
Für die Fahrzeuge ist keine Typgenehmigung (sog. Betriebserlaubnis) oder eine gültige HU (Hauptuntersuchung) erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen ist 5 Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
Sie können Kurzzeitkennzeichen für folgende Fahrten beantragen:
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 10,20 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.02.2012 aktualisiert.