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Rotes Dauerkennzeichen beantragen

Rote Dauerkennzeichen können an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden. Es ist neben dem Fahrzeugscheinheft auch ein Fahrtennachweisbuch zu führen.

Für Antragsteller, die nicht nach § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.

Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.

Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.

Rote Dauerkennzeichen werden befristet auf 1 Jahr ausgegeben. Ohne Antrag auf Verlängerung läuft das Kennzeichen automatisch ab und die von der Zulassungsstelle ausgestellten Dokumente und Kennzeichenschilder sind zurück zu geben.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung 
    (Bei Firmen entweder durch Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter unterzeichnet)
  • aktuelles Führungszeugnis, das Sie bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
    (Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
  • aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt München, Kfz-Zulassungsbehörde zu beantragen
    (Bei Firmen entweder für den Geschäftsführer oder den bevollmächtigten Fuhrparkleiter)
  • Gewerbeanmeldung bzw. und Handelsregisterauszug von eingetragenen Firmen im Registergericht beim Amtsgericht
  • Schreiben der örtlichen Bauabteilung der Gemeinde, ob der Betrieb mit den dazugehörenden gewerblichen Stellplätzen (siehe Gewerbeanmeldung) nach der Baunutzungsverordnung bzw. Bauleitplanung genehmigt oder erlaubt ist
  • sollte der Antragsteller außerdem Angestellte oder Arbeiter beschäftigen, wird eine Bestätigung von der jeweiligen Krankenkasse benötigt, dass keine Beitragsrückstände bestehen
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 FZV)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

ab 117,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Kontaktinformationen

Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstantrag ein persönliches Vorsprechen des Geschäftsführers/Geschäftsinhabers erforderlich ist.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Ertl

Telefon: 089 / 6221-3178
Fax: 089 / 6221 44-3178
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: ErtlD@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Grimm

Telefon: 089 / 6221-3113
Fax: 089 / 6221 44-3113
Zimmer: G 0.05
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: GrimmM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Hamann

Telefon: 089 / 6221-3133
Fax: 089 / 6221-3133
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: HamannC@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Neudegger

Telefon: 089 / 6221-3138
Fax: 089 / 6221 44-3138
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: NeudeggerS@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Vogt

Telefon: 089 / 6221-3134
Fax: 089 / 6221 44-3134
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: VogtM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  07.02.2012  aktualisiert.


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