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Rote Dauerkennzeichen können an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden. Es ist neben dem Fahrzeugscheinheft auch ein Fahrtennachweisbuch zu führen.
Für Antragsteller, die nicht nach § 16 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) berechtigt sind, kann ggf. im Zuge einer Ausnahmegenehmigung ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Kosten für die Ausnahmegenehmigung hat der Antragsteller zu tragen.
Die Antragssteller unterziehen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt.
Rote Dauerkennzeichen werden befristet auf 1 Jahr ausgegeben. Ohne Antrag auf Verlängerung läuft das Kennzeichen automatisch ab und die von der Zulassungsstelle ausgestellten Dokumente und Kennzeichenschilder sind zurück zu geben.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 117,90 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)
Bitte beachten Sie, dass bei einem Erstantrag ein persönliches Vorsprechen des Geschäftsführers/Geschäftsinhabers erforderlich ist.
Ansprechpartnerin
Frau Ertl
Telefon: 089 / 6221-3178
Fax: 089 / 6221 44-3178
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: ErtlD@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Grimm
Telefon: 089 / 6221-3113
Fax: 089 / 6221 44-3113
Zimmer: G 0.05
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: GrimmM@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Hamann
Telefon: 089 / 6221-3133
Fax: 089 / 6221-3133
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: HamannC@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Neudegger
Telefon: 089 / 6221-3138
Fax: 089 / 6221 44-3138
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: NeudeggerS@lra-m.bayern.de
Ansprechpartnerin
Frau Vogt
Telefon: 089 / 6221-3134
Fax: 089 / 6221 44-3134
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: VogtM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.02.2012 aktualisiert.