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Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen

Rote Kennzeichen können auch für Oldtimerfahrzeuge vergeben werden. Oldtimer sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Das Fahrzeug darf nicht mehr der allgemeinen Nutzung unterliegen. Es muss in gut erhaltenem, gepflegtem Zustand sein (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts). Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden. Ein Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge benutzt werden, sofern für jedes einzelne Fahrzeug ein roter Schein bei der Zulassungsbehörde beantragt wurde. Dieses ist dann ein sog. Wechselkennzeichen.

Fahrzeuge, für die ein Rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt wird, müssen außer Betrieb gesetzt sein.

Folgende Fahrten können mit Oldtimerfahrzeugen mit roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Da Fahrzeuge auch ohne gültige Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden können und die Verwendung dieses Roten Kennzeichens an unterschiedlichen Fahrzeugen (Wechselkennzeichen) möglich ist, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers zur Führung von roten Kennzeichen durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag; mit Angabe von Grund und Bedarf eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
  • Führungszeugnis (bei Wohnsitzgemeinde) zu beantragen
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg direkt oder gebührenpflichtig über das Landratsamt München - Kfz-Zulassungsstelle - zu beantragen
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung für "rote Kennzeichen" (§ 23 Abs. 1 und 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Vorlage der Fahrzeugpapiere der nicht zugelassenen Oldtimerfahrzeuge (Original Fahrzeugbriefe und Abmeldebescheinigungen) sowie Auflistung dieser Fahrzeuge
  • für Fahrzeuge, für die keine deutschen Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis) ausgestellt wurden, ist zur Klärung ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung bzw. die Eigentumsverhältnisse vorzulegen; als Nachweis gelten z. B.: Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Nachweis der Gemeinde über die Abstellplätze der Oldtimerfahrzeuge, diese dürfen nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden
  • bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit neuester Meldebescheinigung nötig
  • je Fahrzeug ein Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), durchgeführt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (früheres sog. 21 c = Historie-Gutachten)

Zusätzliche Unterlagen werden benötigt: 

  • bei Firmen:
    Handelsregisterauszug (HR), Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen und laut HR unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer oder Prokurist).
  • bei Vereinen: 
    Vereinsregisterauszug (VR) und Ausweis der verantwortlichen und laut VR unterschriftsberechtigten Person (Vorstand).

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 112,80 Euro zuzüglich Kennzeichenschild(er)

Kontaktinformationen

Eine persönliche Vorsprache ist notwendig.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Ertl

Telefon: 089 / 6221-3178
Fax: 089 / 6221 44-3178
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: ErtlD@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Grimm

Telefon: 089 / 6221-3113
Fax: 089 / 6221 44-3113
Zimmer: G 0.05
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: GrimmM@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Hamann

Telefon: 089 / 6221-3133
Fax: 089 / 6221-3133
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: HamannC@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Neudegger

Telefon: 089 / 6221-3138
Fax: 089 / 6221 44-3138
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.2
E-Mail: NeudeggerS@lra-m.bayern.de

Ansprechpartnerin
Frau Vogt

Telefon: 089 / 6221-3134
Fax: 089 / 6221 44-3134
Zimmer: G Schalter
Fachbereich: 6.4.4
E-Mail: VogtM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  03.05.2012  aktualisiert.


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