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Für Fahrzeuge, die nicht dem Zulassungsverfahren unterworfen sind, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Diese Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erhalten Sie in der Regel vom Hersteller oder sie wird durch technische Dienste (z.B. TÜV, KÜS, DEKRA usw.) erstellt.
Folgende Fahrzeuge und Anhänger fallen unter diese Regelung:
Einige dieser oben aufgeführten Fahrzeuge und Anhänger benötigen zudem eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und amtliche Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen. Dies kann je nach Fahrzeugart und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unterschiedlich sein.
Eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 13 EG-FGV für Pkw, Lkw und Anhänger kann auch außerhalb einer Zulassung beantragt werden.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
Ab 10,50 Euro
Die Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Einzelbetriebserlaubnis
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.02.2012 aktualisiert.