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Das Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt.
Bei jeder Außerbetriebsetzung von M1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung) ist vom Halter oder Eigentümer
abzugeben. Die Verbleibserklärung kann vorort mündlich abgegeben werden.
Ist das Fahrzeug in zugelassenem Zustand bereits ins Ausland verbracht, sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Kennzeichenschilder vorzulegen. Ersatzweise gilt eine Bescheinigung der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Papiere eingezogen und die Kennzeichen entstempelt wurden.
Falls Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nachträglich durch einen Verwertungsbetrieb verwerten lassen, kann dies der Zulassungsbehörde durch einen Verwertungsnachweis und die unten genannten Unterlagen angezeigt werden.
Wichtige Hinweise:
Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ zu reservieren. Die Reservierung ist kostenfrei und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung, schriftlich bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gestellt werden. Das Kennzeichen wird dann befristet reserviert.
Bei Landkreis eigenen Kennzeichen werden das Finanzamt und die Versicherung durch die Zulassungsbehörde von der Außerbetriebsetzung informiert.
Sie können die Außerbetriebsetzung bei uns melden:
Bei einer Abwicklung per Post werden die Kennzeichenschilder nicht zurück gesandt.
Diese Dienstleistung können Sie auch online beantragen und zusätzlich einen festen Termin mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle vereinbaren:
ein Fahrzeug abmelden
Hinweise und Informationen zum Online-Antrag mit Terminvereinbarung
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Stilllegung, AB
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.04.2012 aktualisiert.