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Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen

Das Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt.

Bei jeder Außerbetriebsetzung von M1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung) ist vom Halter oder Eigentümer  

  • eine Verbleibserklärung (Entsorgung im Ausland, wird nicht als Abfall entsorgt usw.)
    oder 
  • ein Verwertungsnachweis (wenn es gem. Altfahrzeugverordnung einem Verwertungsbetrieb überlassen wird)

abzugeben. Die Verbleibserklärung kann vorort mündlich abgegeben werden.

Ist das Fahrzeug in zugelassenem Zustand bereits ins Ausland verbracht, sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Kennzeichenschilder vorzulegen. Ersatzweise gilt eine Bescheinigung der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Papiere eingezogen und die Kennzeichen entstempelt wurden.

Falls Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nachträglich durch einen Verwertungsbetrieb verwerten lassen, kann dies der Zulassungsbehörde durch einen Verwertungsnachweis und die unten genannten Unterlagen angezeigt werden.

Wichtige Hinweise: 

Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ zu reservieren. Die Reservierung ist kostenfrei und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung, schriftlich bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gestellt werden. Das Kennzeichen wird dann befristet reserviert.

Bei Landkreis eigenen Kennzeichen werden das Finanzamt und die Versicherung durch die Zulassungsbehörde von der Außerbetriebsetzung informiert.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief oder frühere Betriebserlaubnis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verwertungsnachweis
  • Personalausweis oder Pass des Halters und ggf. des Vorsprechenden

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

  • Bei Landkreis München Kennzeichen: 5,90 Euro 
  • Bei auswärtigem Kennzeichen: 11,00 Euro 
  • Abgabe eines Verwertungsnachweises sofort: 5,10 Euro 
  • Abgabe eines Verwertungsnachweises zum späteren Zeitpunkt: 10,20 Euro

Kontaktinformationen

Sie können die Außerbetriebsetzung bei uns melden:

  • persönlich
  • durch Dritte
  • per Post, hierbei sind die Fahrzeugpapiere im Original erforderlich

Bei einer Abwicklung per Post werden die Kennzeichenschilder nicht zurück gesandt.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Stilllegung, AB

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  23.04.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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