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Sind Ihnen Fahrzeugpapiere oder die amtlichen Kennzeichen verloren gegangen oder gar gestohlen worden, haben Sie dies der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Welche Unterlagen für die Anzeige und Neuausstellung der Dokumente benötigt werden, erfahren Sie in den verschiedenen Leistungsbeschreibungen.