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Diebstahl des Fahrzeugs melden

Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend Ihrer nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich. 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichenschild(er)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Diebstahlsanzeige - Fahndungsausschreibung)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

ab 5,60 Euro; 
zuzüglich Kennzeichenschilder

Kontaktinformationen

Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nach einem Diebstahl(Raub) ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Kfz, Diebstahl

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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