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Sie sind eingetragener Fahrzeughalter und Ihnen ist das Fahrzeug gestohlen worden. Dies müssen Sie umgehend Ihrer nächsten Polizeiinspektion anzeigen. Erst danach ist eine Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle möglich.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 5,60 Euro;
zuzüglich Kennzeichenschilder
Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nach einem Diebstahl(Raub) ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Kfz, Diebstahl
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.