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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden

Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden. Dies dauert etwa 6 - 10 Wochen.

Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. 

Aus diesem Grund ist i.d.R. eine zweite Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Abholung der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

ab 62,00 Euro für die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
11,40 Euro für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Kontaktinformationen

Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  03.04.2012  aktualisiert.


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