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Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden

Ihnen sind ein oder auch zwei amtliche Kennzeichen abhanden gekommen, z. B. durch Verlust oder sonstige Entwendung wie Diebstahl? Diesen Verlust müssen Sie der Polizei und umgehend auch der Kfz-Zulassungsstelle melden, um eine Umkennzeichnung vornehmen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über Hauptwohnsitz im Landkreis München
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Verlusterklärung - Fahndungsausschreibung)

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten

ab 27,40 Euro
zuzüglich Kennzeichenschilder

Kontaktinformationen

Die Kennzeichenänderung nach Verlust des amtlichen Kennzeichens ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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