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Fahrerlaubnis und Führerschein

Für alle Anliegen rund um den Führerschein müssen Sie unsere undefinedKraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn aufsuchen.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung bei der Führerscheinstelle:

  1. Die Antragstellung muss durch den Antragsteller persönlich vorgenommen werden.
  2. Ob die Antragstellung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erledigt werden kann oder ob Sie dazu bei der Führerscheinstelle des Landkreises München vorbeikommen müssen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung, welche Sie über die linke Navigation aufgerufen haben. Wir bitten um Verständnis, dass aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht alle Führerscheinangelegenheiten bei der Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde erledigt werden können. 
  3. Bei nicht vollständigem Antrag, der bei der Wohnsitzgemeinde gestellt wurde, bitten wir auf einem dem Antrag beigehefteten Blatt um kurze Mitteilung 
    • welche Antragsunterlagen noch fehlen 
    • welche Hinderungsgründe zur Beibringung bestehen 
    • ob, wann und von wem (Antragsteller oder Gemeindeverwaltung) mit der Nachsendung zu rechnen ist. So vermeiden Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrages unnötig verzögert, da erst aufwendig nachrecherchiert werden muss
  4. Der Antrag kann handschriftlich ausgefüllt werden (deutlich lesbar und in Druckbuchstaben).
  5. Bitte achten Sie darauf, dass unbedingt eine Telefonnummer angegeben ist, unter der der Antragsteller tagsüber erreichbar ist, ggf. Handynummer.
  6. Bei Antragstellung müssen Antragsteller auf Nachfrage der Bediensteten jederzeit in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen. Daher sind grundsätzlich mitzubringen: 
    • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressangabe) oder
    •  Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  7. Bereits bei der Antragstellung ist es also notwendig, dass der Antragsteller in Besitz eines unzweifelhaften Identitätsnachweises ist, da sonst beispielsweise am Fahrprüfungstag ggf. der Ausschluss von der Fahrerlaubnisprüfung durch den Prüfer erfolgt. Nicht zulässig sind z. B. im ausländerrechtlichen Verfahren ausgestellte Ersatzpapiere wie Duldung mit Aufforderung zur Ausreise oder ähnliches. Die Gültigkeit muss ggf. vom Antragsteller mit der Führerscheinstelle des Landratsamtes  persönlich geklärt werden.
  8. Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist die Grundvoraussetzung für die Antragsbearbeitung (§ 7 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - FeV). Dabei sind Anträge bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu stellen (§ 73 FeV).
  9. Die Abholung der Dokumente kann im Regelfall durch schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen.