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Die Europäische Union hat die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen, gemäß Verordnung (Europäische Gemeinschaft - EG) Nr. 2135/98 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1360/2002. Dies gilt für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 9 Fahrgastplätzen und Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung kleiner 3,5 t, sofern die Fahrzeuge damit ausgestattet sind.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten.
Weitere Informationen zur Digitalen Fahrerkarte erhalten Sie auf den Seiten der
Dekra und des
TÜV-Süd.