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Der Austausch des Führerscheins wird dann empfohlen, wenn sich beispielsweise der Familienname des Fahrerlaubnisinhabers geändert hat. Dadurch kann die Feststellung des Fahrerlaubnisumfangs durch Dritte leichter bewerkstelligt werden.
In Fällen des Besitzes beschränkter Fahrerlaubnisklassen im Motorradbereich (A18), wenn die Beschränkung durch Fristablauf entfällt (= A) und die Berechtigung zum Führen einer umfangreicheren Fahrerlaubnis aus dem Führerschein nicht unmittelbar hervorgeht, wird ebenfalls empfohlen, einen Ersatzführerschein zu beantragen.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann auch bei Beschädigung des Kartenführerscheins erforderlich werden.
Bei Besitz von grauen oder rosa Altführerscheinen erfolgt der Austausch im Rahmen des (kostengünstigeren) Umtausches in einen EU-Kartenführerschein.
Bei der Antragstellung müssen Antragsteller auf Nachfrage der Bediensteten jederzeit in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen. Daher sind grundsätzlich mitzubringen:
Weitere Unterlagen bei Austausch:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
31,00 Euro
Die Antragstellung muss wegen der Identitätsprüfung und ggf. der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München erfolgen.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich ausweisen müssen.
Dieser Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.08.2011 aktualisiert.