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Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Dafür ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Außer den Bediensteten der Führerscheinstelle sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen.

Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die Versicherung an Eides Statt.

Auf Grund der nicht unerheblichen Kosten empfehlen wir Ihnen eine Wartezeit von 3-4 Wochen vor Antragstellung, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren!

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder
  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl/Verlust:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"
    (nur falls der Originalführerschein nicht am Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
  • eidesstattliche Versicherung
    (außer diese wurde mittels eines Notars abgelegt)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

34,30 Euro bei Verlust/Diebstahl,
(zzgl. 30,70 € für Abnahme der eidesstattlichen Versicherung)

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss wegen der Identitätsprüfung und der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamts München erfolgen.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Ersatzführerschein, Namensänderung, Führerscheinbeschädigung, Führerscheindiebstahl, Führerscheinverlust

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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