Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Die Informationen auf dieser Seite sind nur zutreffend, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen.
Derzeit kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkws bereits ab 17 Jahren erworben werden.
Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was gibt es zu sonst zu beachten?
Das Formular "Begleitendes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" muss bei der Antragstellung ausgefüllt vorgelegt werden.
Bei Antragstellung müssen Antragsteller in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.
Daher ist grundsätzlich mitzubringen:
Zusätzlich sind für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:
Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die nachstehenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall, also die alleinige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B:
In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres enthalten.
Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 3,30 Euro für das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Antragstellung und Führerscheinaushändigung müssen persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist. Die Identitätsprüfung bei der Antragstellung findet bei der Wohnsitzgemeinde oder der Führerscheinstelle statt. Anträge können dann über die Wohnsitzgemeinde und die Fahrschule eingereicht werden. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte nach vorheriger Abklärung mit der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, welche sich jedoch auch ausweisen müssen.
Vorschriften zum Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Bayerische Staatsregierung
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Ersterteilung, Fahrerlaubnis, Führerscheininfo, Fahrausweis, Führerscheinantrag, Prüfbescheinigung, Fahrerlaubnisklassen, Begleitetes Fahren mit 17, Begleitendes Fahren mit 17
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.08.2011 aktualisiert.