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Begleitetes Fahren mit 17

Derzeit kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkws bereits ab 17 Jahren erworben werden.

Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. mindestens 16 1/2 Jahre alt sein
  2. eine schriftliche Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters haben
  3. mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt: mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (Pkw, Nachweis durch eine EU-/EWR- oder Schweizer Fahrerlaubnis) ist, nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister hat

Was gibt es zu sonst zu beachten?

  1. mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung
  2. Sie dürfen nur mit einer Begleitperson fahren
  3. erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle unter Abgabe der bisherigen Prüfbescheinigung

Erforderliche Unterlagen

Das Formular "Begleitendes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" muss bei der Antragstellung ausgefüllt vorgelegt werden.

Bei Antragstellung müssen Antragsteller in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.

Daher ist grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Kopie des Reisepasses mit amtlicher Meldebescheinigung

Zusätzlich sind für die Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17" vorzulegen:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Für die Begleitperson müssen dem Antrag folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie des Personalausweises (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur falls der Originalführerschein nicht am Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

Die nachstehenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall, also die alleinige Beantragung der Fahrerlaubnisklasse B:

  • Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 38,30 Euro
  • Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 37,50 Euro - nur falls Klasse A1 vorhanden ist
  • Überprüfung der Begleitpersonen: 11,00 Euro je Begleitperson
  • Ausstellen einer Prüfbescheinigung: 7,70 Euro 

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres enthalten.

Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr sowie 3,30 Euro für das Kraftfahrt-Bundesamt.

Kontaktinformationen

Die Antragstellung und Führerscheinaushändigung müssen persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist. Die Identitätsprüfung bei der Antragstellung findet bei der Wohnsitzgemeinde oder der Führerscheinstelle statt. Anträge können dann über die Wohnsitzgemeinde und die Fahrschule eingereicht werden. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte nach vorheriger Abklärung mit der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, welche sich jedoch auch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Ersterteilung, Fahrerlaubnis, Führerscheininfo, Fahrausweis, Führerscheinantrag, Prüfbescheinigung, Fahrerlaubnisklassen, Begleitetes Fahren mit 17, Begleitendes Fahren mit 17

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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