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Fahrerlaubnis erstmalig beantragen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt.

Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen M, L, S und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Für die Fahrerlaubnisklassen A1, A18, A, B, BE, M, L, S und T:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs"
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs"
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • 37,50 Euro (ohne Probezeit)
  • 38,30 Euro (mit Probezeit)
  • zzgl. jeweils ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren

Kontaktinformationen

Die Antragstellung und Führerscheinaushändigung müssen persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist. Die Identitätsprüfung bei der Antragstellung findet bei der Wohnsitzgemeinde oder der Führerscheinstelle statt. Anträge können dann über die Wohnsitzgemeinde und die Fahrschule eingereicht werden. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte nach vorheriger Abklärung mit der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, welche sich jedoch auch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerscheinantrag, Ersterteilung, Fahrerlaubnis, Führerscheininfo, Führerschein

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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