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Fahrerlaubnis erweitern

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnisklasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse A für Motorrad erwerben.

Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse M und/oder L und/oder S und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.

Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Fahrerlaubnisklassen A1, A18, A, B, BE, M, L, S und T:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (falls noch keine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen besessen wird)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (falls noch keine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen besessen wird)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtliche anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • 37,50 Euro (ohne Probezeit)
  • 38,30 Euro (mit Probezeit)
  • zzgl. jeweils ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist. Diese Prüfung findet bei der Wohnsitzgemeinde oder der Führerscheinstelle statt. Anträge können dann über die Wohnsitzgemeinde und die Fahrschule eingereicht werden. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist enbenso möglich.

Soweit die Erteilung der zusätzlichen Fahrerlaubnisklasse nicht mit dem Beginn der Probezeit verbunden ist, kann die Abholung des Führerscheins auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Erweiterung, Führerscheinumtausch, Scheckkartenführerschein, Fahrerlaubnis, Kartenführerschein

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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