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Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. die USA, benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Die Gültigkeit dieses Führerscheins beträgt drei Jahre.
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem deutschen Führerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Weißrussland und Serbien einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. Ebenso verhält es sich mit Ländern außerhalb Europas. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen.
Bitte beachten Sie: Der internationale Führerschein kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen im Original vorliegen. Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.
Erforderliche Unterlagen, wenn der Antragsteller noch nicht in Besitz eines Kartenführerscheins ist:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Ein internationaler Führerschein kann, wenn ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist und die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Hierbei ist für die Ausfertigung mit einer Wartezeit von ca. 15 Minuten zu rechnen. Sofern Sie noch nicht Inhaber eines EU-Kartenführerscheins sind, sollten Sie etwa 6 Wochen vor Reisebeginn bei der Führerscheinstelle vorsprechen, damit Ihnen rechtzeitig ein internationaler Führerschein ausgestellt werden kann.
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen im Original vorliegen. Der Besitz des EU-Kartenführerscheins ist hierbei Voraussetzung.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein international, Internationaler Führerschein
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2012 aktualisiert.