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Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

Wenn Sie vom Ausland in den Landkreis München ziehen, dürfen Sie noch 6 Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Fahrberechtigung nicht für Inhaber von Führerscheinen gilt, die außerhalb der EU/EWR erworben wurden (z.B. USA) und deren Inhaber das gesetzliche Mindestalter in Deutschland (z.B. Pkw mit 18 Jahren) noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie jedoch nach dieser 6-Monats-Frist weiterhin mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, begehen Sie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit den entsprechenden strafrechtlichen und im Schadensfalle auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.

Grundsätzlich werden 3 Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

  • Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht jedoch. Allerdings gelten mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung von Fahrerlaubnisklassen.
  • Fahrerlaubnisse aus sog. „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht). Einzelheiten nehmen Sie bitte der unten angegebenen Liste.
  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden; eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.

Ausnahme bei der Umschreibepflicht:

Wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger als 12 Monate andauert kann evtl. eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt München erteilt werden. Für diese Ausnahmegenehmigung muss der Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Hierzu werden benötigt: Reisepass mit Visum, ausländischer Führerschein, Bestätigung über Aufenthaltsdauer wie z.B. Austauschprogramm, befristete Arbeitserlaubnis (Bestätigung durch hiesigen Arbeitgeber) - mit Zusicherung der Ausreise spätestens nach 12 Monaten ab Einreisedatum. Hierfür wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass MIT amtlicher Meldebescheinigung

Bei Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des ausländischen Originalführerschein

Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat:

  • A1, A, B, BE, M, L, S, T:
    • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
    • Kopie des ausländischen Originalführerschein mit beglaubigter Übersetzung (z.B. durch ADAC)
  • bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ZUSÄTZLICH
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • bei den Klassen D1, D1E, D, DE außerdem ein aktuelles behördliches Führungszeugnis

Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat:

  • A1, A, B, BE, M, L, S, T
    • Nachweis über erstmaligen Zuzug im Bundesgebiet
    • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
    • Kopie des ausländischen Originalführerscheins
    • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Originalführerscheins (z,B. durch ADAC)
    • Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei A1, A, B, L, S und T)
    • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE  ZUSÄTZLICH
    • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe" (bei C1, C, D1, D) statt "Maßnahmen am Unfallort"
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) statt Sehtest
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • bei den Klassen D1, D1E, D, DE ZUSÄTZLICH
    • ein aktuelles behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat) mit dem Mitteilungsgrund "Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis"
    • ein Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

29,90 Euro (bei EU-/EWR-Führerscheinen und Listenstaaten)
37,50 Euro (bei Drittstaaten)

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung persönlich bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Im Laufe der Bearbeitung werden Sie aufgefordert, Ihre bisherige ausländische Fahrerlaubnis abzugeben, da diese vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis auf Echtheit überprüft werden muss. Soweit außerdem ein Rücksendeabkommen besteht, wird der Führerschein an das Herkunftsland zurückgesandt. Besteht kein Rücksendeabkommen, wird der ausländische Führerschein von uns noch 3 Jahre verwahrt und anschließend vernichtet. Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen. Ausnahmeregelungen bestehen nur für US-amerikanische und japanische Staatsbürger, da in deren Herkunftsländern der Führerschein gleichzeitig Identitätsdokument ist.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerscheinumschreibung, Umschreibung, Führerscheinumtausch, Fahrerlaubnis, ausländischer Führerschein, Führerschein-Umschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  08.05.2012  aktualisiert.


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