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Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.
Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
Fahrerlaubnisklassen A1, A, B, BE, M, L, S und T:
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
Wenn seit der Beendigung des Dienstverhältnisses mehr als 2 Jahre abgelaufen sind:
Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Die Antragstellung muss aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung persönlich bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Umschreibung, Dienstfahrerlaubnis, Scheckkartenführerschein, Fahrerlaubnis, Dienstführerschein, Kartenführerschein
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.08.2011 aktualisiert.