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Dienstfahrerlaubnis umschreiben

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.

Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Fahrerlaubnisklassen A1, A, B, BE, M, L, S und T:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses), sonst Kopie des Dienstführerscheins (bei aktivem Dienstverhältnis)

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses), sonst Kopie des Dienstführerscheins (bei aktivem Dienstverhältnis)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens

Wenn seit der Beendigung des Dienstverhältnisses mehr als 2 Jahre abgelaufen sind:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE:

  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • 37,50 Euro
  • zzgl. ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung persönlich bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Umschreibung, Dienstfahrerlaubnis, Scheckkartenführerschein, Fahrerlaubnis, Dienstführerschein, Kartenführerschein

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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