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Sie können Ihren "alten" Führerschein (grauen/rosa Papierführerschein) in den EU-Kartenführerschein umtauschen lassen. Eine Umtauschpflicht besteht nicht.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Bei Meldungen betrifft, dass z.B. Österreich oder Italien die grauen deutschen Führerscheine nicht mehr anerkennen würden, handelt es sich also um Falschmeldungen. Probleme gab es nur bei alten Führerscheinen, deren "verheerender" Zustand es nicht mehr zuließ, Personalien abzulesen. Teilweise hatten diese auch kein Foto mehr, weil dieses beim Waschen in der Waschmaschine zerstört wurde. Dies würde übrigens auch zu Beanstandungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland führen. Um trotzdem Unannehmlichkeiten im Ausland (und offensichtlich auch im Inland) zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich den Umtausch von Altführerscheinen.
Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen. Ein "zu altes Bild" im Führerschein ist kein Grund zur Beanstandung. Beachten Sie hierzu jedoch die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Ausweisdokumenten, welche bei Nichtbeachtung mit einem Verwarnungsgeld bedroht ist! Steht die Identität einer Person fest, kann durch einen Vergleich der Personalien im Ausweisdokument mit denen im Führerschein auch die Fahrberechtigung festgestellt werden.
Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.
Der Originalführerschein (bisherige Führerschein) und ggf. der ausländische EU-Führerschein sind bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins. Auf Wunsch wird Ihnen der alte, deutsche, entwertete Führerschein wieder ausgehändigt. Der ausländische Führerschein wird an den Ausstellungsstaat zurückgesendet.
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
Daneben werden für die Antragstellung benötigt:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Straßenverkehrsgesetz (StVG)
24,00 Euro
Die Antragstellung muss aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung und Einziehung des Altführerscheins bzw. Aushändigung nach Entwertung persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München erfolgen.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Dieser Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, EU-Führerschein, Scheckkartenführerschein, Führerscheinumtausch, Fahrerlaubnis, Altführerschein, Kartenführerschein
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.08.2011 aktualisiert.