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Änderung von Auflagen und Beschränkungen im Führerschein beantragen

Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein enthalten sein können, z. B. das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen Einschränkungen, die fahrzeugbezogen vorhanden sein können, z. B. Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Einschränkungen.

Die Nichtbeachtung von Auflagen und/oder Beschränkungen stellt eine Ordnungswidrigkeit, in einigen Fällen sogar eine Straftat, dar.

Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben sind auf dem Führerschein in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Soweit sie sich auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen beziehen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Beziehen sie sich auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, so findet sich die entsprechende Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12.

Sollten sich bei Ihnen Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Natürlich können Sie uns auch jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihre Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben könnten.

Vom Grundsatz her gilt:
Die im Führerschein enthaltenen Auflagen und Beschränkungen sind zu erfüllen. Gesundheitliche Veränderungen (z. B. durch Operationen) können zu Änderungen von diesen Auflagen/Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten. Das bloße Mitführen von ärztlichen Attesten oder dergleichen ist nicht ausreichend. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass beispielsweise bei Verkehrskontrollen keine Schwierigkeiten entstehen, da im Führerschein enthaltene Auflagen und/oder Beschränkungen nicht erfüllt sind.

Allgemeine Informationen zu Schlüsselzahlen:
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern. Unterschlüsselzahlen bestehen aus der Hauptschlüsselzahl und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben. Nationale Schlüsselzahlen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (siehe unterhalb bei "Externe Links").

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung müssen Antragsteller jederzeit in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder
  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"
    (nur falls der Originalführerschein nicht am Landratsamt München ausgestellt wurde; diese Karteikartenabschrift ist durch einen Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde erhältlich)
  • Gutachten
    Je nach Art der im Führerschein vorhanden Auflagen/Beschränkungen ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines unabhängigen Arztes, ggf. ein Gutachten einer anerkannten Begutachtungsstelle oder auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich. Bitte halten Sie immer vorab Rücksprache mit der Führerscheinstelle bevor Sie entsprechende Gutachten erstellen lassen!

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

31,00 Euro

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss aufgrund der Identifikationsprüfung und der Erklärung zu den notwendigen Gutachten persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München erfolgen.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich dann jedoch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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