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Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein enthalten sein können, z. B. das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen Einschränkungen, die fahrzeugbezogen vorhanden sein können, z. B. Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Einschränkungen.
Die Nichtbeachtung von Auflagen und/oder Beschränkungen stellt eine Ordnungswidrigkeit, in einigen Fällen sogar eine Straftat, dar.
Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben sind auf dem Führerschein in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Soweit sie sich auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen beziehen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Beziehen sie sich auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, so findet sich die entsprechende Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12.
Sollten sich bei Ihnen Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Natürlich können Sie uns auch jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihre Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben könnten.
Vom Grundsatz her gilt:
Die im Führerschein enthaltenen Auflagen und Beschränkungen sind zu erfüllen. Gesundheitliche Veränderungen (z. B. durch Operationen) können zu Änderungen von diesen Auflagen/Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten. Das bloße Mitführen von ärztlichen Attesten oder dergleichen ist nicht ausreichend. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass beispielsweise bei Verkehrskontrollen keine Schwierigkeiten entstehen, da im Führerschein enthaltene Auflagen und/oder Beschränkungen nicht erfüllt sind.
Allgemeine Informationen zu Schlüsselzahlen:
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern. Unterschlüsselzahlen bestehen aus der Hauptschlüsselzahl und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben. Nationale Schlüsselzahlen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (siehe unterhalb bei "Externe Links").
Bei Antragstellung müssen Antragsteller jederzeit in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
Erforderliche Unterlagen:
31,00 Euro
Die Antragstellung muss aufgrund der Identifikationsprüfung und der Erklärung zu den notwendigen Gutachten persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München erfolgen.
Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich dann jedoch ausweisen müssen.
Dieser Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.08.2011 aktualisiert.