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Fahrerlaubnis für Busse und LKW verlängern

Die Fahrerlaubnisse für Busse oder LKW der Klassen C, CE , D , DE oder C1 , C1E oder D1, D1E werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden können.

Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 3 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE bis zum 50. Lebensjahr befristet und können jeweils um 5 Jahre verlängert werden

Bei Neuerwerbern, welche die Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auf 5 Jahre befristet
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet

Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • behördliches Führungszeugnis (ist an der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll)

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • 37,50 Euro (ohne Probezeit)
  • 38,30 Euro (mit Probezeit)
  • zzgl. jeweils ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Führerscheinstelle erfolgen.

Die Abholung des Führerscheins kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Formulare und Merkblätter

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheininfo, Fahrausweis, Führerscheinantrag, Fahrerlaubnisklassen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  25.08.2011  aktualisiert.


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