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Fahrlehrererlaubnis beantragen

Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 22. Lebensjahres
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
  • ausreichende Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 5 1/2 Monaten besteht
  • durch ein Gutachten eines Facharztes mit der Zusatzbezeichnung Arbeits- oder Betriebsmediziner ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf Fahrlehrer nachzuweisen

Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Daneben sind mitzubringen:

  • Führerschein. Sie müssen im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheines mit den Klassen A, B/BE und C/CE sein, wobei eine Fahrerlaubnis auf Probe nicht ausreichend ist
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Fahrpraxis
  • Nachweis über den Schulabschluss
  • Nachweis über den Abschluss der Berufsausbildung

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten

40,90 Euro

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist.

Die Abholung des Fahrlehrerscheines muss ebenfalls persönlich erfolgen.

 

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Hirsch

Telefon: 089 / 6221-3148
Fax: 089 / 6221 44-3148
Zimmer: G 1.04
Fachbereich: 6.4.3
E-Mail: HirschS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrlehrer, Fahrschule, Fahrlehrererlaubnis, Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  02.08.2011  aktualisiert.


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