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Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen:
Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es im Ermessen der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
Daneben sind mitzubringen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
40,90 Euro
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung notwendig ist.
Die Abholung des Fahrlehrerscheines muss ebenfalls persönlich erfolgen.
Ansprechpartnerin
Frau Hirsch
Telefon: 089 / 6221-3148
Fax: 089 / 6221 44-3148
Zimmer: G 1.04
Fachbereich: 6.4.3
E-Mail: HirschS@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrlehrer, Fahrschule, Fahrlehrererlaubnis, Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.08.2011 aktualisiert.