Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Ein selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fahrschulerlaubnis:
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Daneben werden benötigt:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Abholung der Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen.
Ansprechpartnerin
Frau Hirsch
Telefon: 089 / 6221-3148
Fax: 089 / 6221 44-3148
Zimmer: G 1.04
Fachbereich: 6.4.3
E-Mail: HirschS@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrlehrer, Fahrschulen, Zweigfahrschulen
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.01.2011 aktualisiert.