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Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen

Ein selbständiger Fahrlehrer, der Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fahrschulerlaubnis:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse, für welche die Fahrschul- und/oder Zweigstellenerlaubnis beantragt wird
  • mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Bewerber müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

  • Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Daneben werden benötigt:

  • Fahrlehrerschein
  • Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zu Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge

Gesetzliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Kosten

  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis an natürliche Personen: 102,00 Euro
  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis an juristische Personen: 153,00 Euro
  • Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis generell: 84,40 Euro
    + 7,70 € für Berichtigung des Fahrlehrerscheines

Kontaktinformationen

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Identitätsprüfung durchgeführt werden muss.

Die Abholung der Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis muss ebenfalls persönlich erfolgen.

 

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Hirsch

Telefon: 089 / 6221-3148
Fax: 089 / 6221 44-3148
Zimmer: G 1.04
Fachbereich: 6.4.3
E-Mail: HirschS@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089 / 6221-3000
Fax: 089 / 6221-3128
E-Mail: fuehrerscheine@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fahrlehrer, Fahrschulen, Zweigfahrschulen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  04.01.2011  aktualisiert.


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