Direkt zur Hauptnavigation, zum Inhalt







Hinweis: Fischereischeine werden von der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt bzw. verlängert.
Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften und Gemeinden von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.
Die Aufgabe der bestätigten Fischereiaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Fischereiregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.
Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Fischbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
Es entstehen keine Kosten.
Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Fischereiaufseher müssen persönlich abgeholt werden.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Ansprechpartner
Herr Kohn
Telefon: 089 / 6221-2291
Fax: 089 / 6221 44-2291
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KohnF@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fischereiaufsicht, Fischereiaufseher, Fischereiaufsichtdienstabzeichen, Fischereiaufseherdienstausweis
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.01.2011 aktualisiert.