Wappen des Landkreises München mit Schriftzug

Grafik mit Buchstaben A in verschiedener Größe

Navigation

Servicenavigation

Hauptnavigation

Bestätigung zum Fischereiaufseher

Die Verwaltungsbehörde kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften und Gemeinden von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.

Die Aufgabe der bestätigten Fischereiaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Fischereiregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.

Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Fischbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest für Fischereiaufseher des Instituts für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
  • 1 Kopie des gültigen Fischereischeins
  • 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit

Gesetzliche Grundlagen

Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Kontaktinformationen

Der Dienstausweis und das Dienstabzeichen für Fischereiaufseher müssen persönlich abgeholt werden.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Kohn

Telefon: 089 / 6221-2291
Fax: 089 / 6221 44-2291
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KohnF@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fischereiaufsicht, Fischereiaufseher, Fischereiaufsichtdienstabzeichen, Fischereiaufseherdienstausweis

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  21.01.2011  aktualisiert.


Fanden Sie diese Webseite hilfreich?


Hinweise, Anregungen und Verbesserungstipps können Sie uns gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

Fehlen Ihnen Informationen?
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit!

Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten.