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Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:
Sowohl der Jagd- als auch der Falknerjagdschein werden als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre (1. April bis 31. März) oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Diese berechtigen zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet. Der Jagdschein ermöglicht zudem den Erwerb von Jagdwaffen. Für die Ausübung der Jagd ist neben dem Jagd- bzw. Falknerjagdschein noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
§§ 15-17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§§ 5-6 Waffengesetz (WaffG)
Die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.
Dreijahresjagdschein:
150,00 Euro (90,00 Euro Gebühr und 60,00 Euro Jagdabgabe)
Jahresjagdschein:
60,00 Euro (40,00 Euro Gebühr und 20,00 Euro Jagdabgabe)
Tagesjagdschein:
15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)
Jugendjagdschein:
37,50 Euro (25,00 Euro Gebühr und 12,50 Euro Jagdabgabe)
Falknerdreijahresjagdschein:
35,00 Euro (20,00 Euro Gebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
Falknerjahresjagdschein:
15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)
Falknertagesjagdschein:
7,50 Euro (5,00 Euro Gebühr und 2,50 Euro Jagdabgabe)
Jagdschein-Zweitschrift:
20,00 Euro (Gebühr)
Der fällige Gesamtbetrag kann an der Kasse bar, aber auch per EC-Karte entrichtet werden.
Grundsätzlich müssen Sie zur Ausstellung als auch zur Verlängerung des Jagdscheines persönlich im Landratsamt München vorsprechen. Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorbeizukommen, so kann ggf. auch ein separater Vorsprachetermin vorab telefonisch vereinbart werden.
Da die Jäger und Waffenbesitzer routinemäßig einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, ist es angebracht, dass Sie bei
zunächst Ihr Antragsbegehren telefonisch, per E-Mail oder durch faxen des ausgefüllten Antragsformulares ankündigen, da die jagd-/waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.
Dauer: Tages-/ Jahres-/ 3-Jahres-Jagdschein; und Art: auch Falkner-Jagdschein, Ausländer- und Jugend-Jagdschein
Ansprechpartner
Herr Heilmeier
Telefon: 089 / 6221-2658
Fax: 089 / 6221 44-2658
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: HeilmeierW@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Kohn
Telefon: 089 / 6221-2291
Fax: 089 / 6221 44-2291
Zimmer: B 3.18
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KohnF@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: jagdrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Jagd, Jäger, Jagdschein, Falknerjagdschein, Jagdscheinverlängerung, Jugendjagdschein, Ausländerjagdschein, Jagdscheinausstellung, Jagdscheinverlängerung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.01.2011 aktualisiert.