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Beim Thema Brandschutz unterscheidet man zwischen dem Anlagentechnischen Brandschutz und dem Abwehrenden Brandschutz.
Der Abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden und ihrer Feuerwehren. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Feuerwehrgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Der Landkreis beschafft überörtlich erforderliche Fahrzeuge und Geräte, ist Aufsichtsbehörde für diesen Aufgabenbereich und berät die Gemeinden. Das gilt auch für die vielfältigen anderen Aufgaben der Feuerwehren wie Technische Hilfeleistung und First Responder Dienst. Die Alarmierung der Feuerwehren übernimmt die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises.
Die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren ist Aufgabe des Landratsamtes, selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Feuerwehren. Die Kreisbrandinspektion berät das Landratsamt dabei. Das Landratsamt stimmt die Alarm- und Einsatzplanung außerdem mit den benachbarten Landkreisen und der Stadt München ab.
Ansprechpartner
Herr Krüger
Telefon: 089 / 6221-2281
Fax: 089 / 6221 44-2281
Zimmer: B 3.19
Fachbereich: 5.3.1
E-Mail: KruegerP@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2482
E-Mail: feuerwehrrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.01.2011 aktualisiert.