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Die Brandschutzdienststelle gibt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Städte und Gemeinden im Landkreis München sowie für Prüfsachverständige für Brandschutz, PrüfVBau (vgl. § 19 Abs. 1 PrüfVBau) Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz ab.
Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde nimmt die Brandschutzdienststelle an Überprüfungen und Besichtigungen im Rahmen des Vollzugs der Baugesetze teil.
Auf Wunsch der Städte und Gemeinden im Landkreis München nimmt die Brandschutzdienststelle, zur fachlichen Unterstützung im Rahmen des Vollzugs der Verordnung über die Feuerbeschau, an Begehungen in Gebäuden und baulichen Anlagen teil.
Prüfsachverständige für Brandschutz (PrüfVBau)
Wegen unserer Außendiensttätigkeit bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung. Sie erreichen die Brandschutzdienststelle persönlich jeden Dienstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr sowie am Donnerstag zwischen 09:00 und 17:30 Uhr.
Ansprechpartner
Herr Köhler
Telefon: 089 / 6221-2587
Fax: 089 / 6221-2406
Zimmer: B 2.20
Fachbereich: 5.3.2
E-Mail: KoehlerP@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 5.3 - Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2406
E-Mail: brandschutz@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Bautechnik, baulicher Brandschutz, Feuerbeschau, Brandschutzdienststelle, Brandschutztipps, Brandschutzkonzept, Brandmeldeanlagen, anlagentechnischer Brandschutz, Feuerwehraufzug
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2010 aktualisiert.