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Die Tätigkeit der Kreisbrandinspektion München ist eine Staatsaufgabe des Landkreises München. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag der Landrätin von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren auf sechs Jahre gewählt. Er wird von der Regierung von Oberbayern bestätigt.
Der Kreisbrandrat ernennt im Benehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren die erforderlichen Kreisbrandinpektoren und Kreisbrandmeister. Zusammen bilden diese die Kreisbrandinspektion München.
Die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden durch das Landratsamt München bestätigt.
Näheres zu den Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie auf der
Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes (linke Navigation "Kreisbrandinspektion")
Die Kreisbrandinspektion des Landkreises München hat folgende Aufgaben:
Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes - linke Navigation "Kreisausbildung")Dabei wird der Kreisbrandrat von 2 Kreisbrandinspektoren und 13 Kreisbrandmeistern unterstützt.