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Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten beantragen

Es handelt sich hier in der Regel um ein mehrstufiges Verfahren.

1. Fahrzeugtechnik

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten und/oder bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, bedürfen zunächst einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges.

Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind auch dann überschritten, wenn die Vorschriften über die Kurvenläufigkeit nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fahrzeug die zulässigen Grenzen überschreitet, kann der TÜV feststellen.

Für diese Ausnahmegenehmigung ist die Regierung von Oberbayern zuständig (Tel. 089 / 21 76 - 0).

2. Durchführung der Fahrten

Darüber hinaus kann es geboten sein, den Fahrern dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz von Straßen und Bauwerken vorzugeben. Die Prüfung, ob das im Einzelfall notwendig ist, nimmt das Landratsamt München im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Antrag hierfür finden Sie unten, weitere Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.

3. Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen

Sollten Sie Ladungen transportieren wollen, die lediglich über das Fahrzeug hinaus ragen und/oder eine Gesamthöhe des Transportes von mehr als 4,00 m bewirken, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge.

In diesem Fall verwenden Sie für die Antragstellung bitte das gleiche Formblatt, lediglich die Angaben über Achslasten und -abstände sowie Bereifung entfallen.

In beiden Fällen geben Sie bitte die geplante Fahrtstrecke so genau wie möglich an, sie wird dann von uns auf ihre bauliche Eignung geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Gesetzliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Kosten

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 30,00 und 350,00 Euro.

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Doll

Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de

Ansprechpartner
Herr Laudenbach

Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Großraumverkehr, Schwerverkehr, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Transporterlaubnis, Transportgewerbe, Transportgenehmigung, Mähdrescher, landwirtschaftliche Maschinen, Überbreite; Feldhäcksler

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.10.2011  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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