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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Es handelt sich hier in der Regel um ein mehrstufiges Verfahren.
1. Fahrzeugtechnik
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten und/oder bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, bedürfen zunächst einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges.
Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind auch dann überschritten, wenn die Vorschriften über die Kurvenläufigkeit nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fahrzeug die zulässigen Grenzen überschreitet, kann der TÜV feststellen.
Für diese Ausnahmegenehmigung ist die Regierung von Oberbayern zuständig (Tel. 089 / 21 76 - 0).
2. Durchführung der Fahrten
Darüber hinaus kann es geboten sein, den Fahrern dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz von Straßen und Bauwerken vorzugeben. Die Prüfung, ob das im Einzelfall notwendig ist, nimmt das Landratsamt München im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Den gesetzlich vorgeschriebenen Antrag hierfür finden Sie unten, weitere Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.
3. Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen
Sollten Sie Ladungen transportieren wollen, die lediglich über das Fahrzeug hinaus ragen und/oder eine Gesamthöhe des Transportes von mehr als 4,00 m bewirken, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge.
In diesem Fall verwenden Sie für die Antragstellung bitte das gleiche Formblatt, lediglich die Angaben über Achslasten und -abstände sowie Bereifung entfallen.
In beiden Fällen geben Sie bitte die geplante Fahrtstrecke so genau wie möglich an, sie wird dann von uns auf ihre bauliche Eignung geprüft.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 30,00 und 350,00 Euro.
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
(auch für die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten)
Ansprechpartnerin
Frau Doll
Telefon: 089 / 6221-2596
Fax: 089 / 6221 44-2596
Zimmer: F 2.03
Fachbereich: 6.5
E-Mail: DollH@lra-m.bayern.de
Ansprechpartner
Herr Laudenbach
Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Großraumverkehr, Schwerverkehr, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Transporterlaubnis, Transportgewerbe, Transportgenehmigung, Mähdrescher, landwirtschaftliche Maschinen, Überbreite; Feldhäcksler
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.10.2011 aktualisiert.