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EU-Lizenz, Transporterlaubnis beantragen

EU-Lizenz

Die EU-Lizenz wird für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat der Europäischen Union (EU) ausgestellt. 

Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (= geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ab 3.5 t zulässigen Gesamtgewichtes). 

Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar. 

Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz ist, dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist und der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der IHK gemäß BerufszugangsVO GüKG nachgewiesen. Hierüber können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer in München (Tel. 089 5116-0) erkundigen. 

Die Lizenz wird auf 10 Jahre befristet erteilt und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr (vgl. § 3 GüKG).

Erteilung von nationalen Erlaubnissen für Transportunternehmer

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.5 t (einschließlich Anhänger) ist in der Bundesrepublik Deutschland (=national) erlaubnispflichtig. 

Zusätzlich gibt es weitere Transportarten, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen. Auch der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (Tel. 089 12603-0) meldepflichtig. 

Anhaltspunkte, ob Sie der Erlaubnispflicht unterliegen, entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Güterkraftverkehr des Landratsamtes München. 

Die Erlaubnis wird dem Unternehmer erstmals auf 10 Jahre befristet und bei der Wiedererteilung unbefristet erteilt. 

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind identisch zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, o.ä.)
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag o.ä.)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"; Verwendungszweck "G35"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"; Verwendungszweck "G35"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG, o.ä.)
  • Bescheinigung in Steuersachen
    - Finanzamt
    - Betriebssitzgemeinde
    (bei juristischen Personen sind diese von der Firma, den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter vorzulegen)
  • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen
    - Berufsgenossenschaft
    - Sozialversicherungsträger (z.B. AOK)
    (bei juristischen Personen sind diese von der Firma, den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter vorzulegen)
  • Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
  • Nachweis über einen ordnungsgemäßen Betriebssitz (z.B. Mietvertrag)
  • Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde
  • Fahrzeugliste
  • Aufenthaltsberechtigung (nur bei Nicht-EU-Bürgern)

Achtung:

Wenn Sie das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen, beachten Sie bitte folgendes:

Sie müssen jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragen, die direkt an das Landratsamt München gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die an Sie gesendet wurden, werden von uns nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009

Kosten

EU-Lizenz:

  • Erteilung/Wiedererteilung der EU-Lizenz: 190,00 Euro
       + Ausstellung einer beglaubigten Kopie: 45,00 Euro
  • Berichtigung einer Urkunde: 30,00 Euro
  • Ersatzausstellung einer Urkunde: 45,00 Euro

Nationale Erlaubnis:

  • Erteilung/Wiedererteilung der nationalen Erlaubnis: 150,00 Euro
       + Ausstellung einer Ausfertigung: 40,00 Euro
  • Berichtigung einer Urkunde: 30,00 Euro
  • Ersatzausstellung einer Urkunde: 40,00 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Burghardt

Telefon: 089 / 6221-2598
Fax: 089 / 6221 44-2598
Zimmer: F 2.04
Fachbereich: 6.5
E-Mail: BurghardtT@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fernverkehr, Güterkraftverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, nationale Erlaubnis, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, Transporterlaubnis, Transportgewerbe, EU-Lizenz, Transportgenehmigung, Fahrerbescheinigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  20.04.2012  aktualisiert.


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Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.

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