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Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Betriebssitze im Landkreis München zuständig. Auf der Seite
Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Die EU-Lizenz wird für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat der Europäischen Union (EU) ausgestellt.
Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (= geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ab 3.5 t zulässigen Gesamtgewichtes).
Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar.
Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz ist, dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist und der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der IHK gemäß BerufszugangsVO GüKG nachgewiesen. Hierüber können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer in München (Tel. 089 5116-0) erkundigen.
Die Lizenz wird auf 10 Jahre befristet erteilt und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr (vgl. § 3 GüKG).
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.5 t (einschließlich Anhänger) ist in der Bundesrepublik Deutschland (=national) erlaubnispflichtig.
Zusätzlich gibt es weitere Transportarten, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen. Auch der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (Tel. 089 12603-0) meldepflichtig.
Anhaltspunkte, ob Sie der Erlaubnispflicht unterliegen, entnehmen Sie dem Informationsblatt zum Güterkraftverkehr des Landratsamtes München.
Die Erlaubnis wird dem Unternehmer erstmals auf 10 Jahre befristet und bei der Wiedererteilung unbefristet erteilt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind identisch zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz.
Achtung:
Wenn Sie das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen, beachten Sie bitte folgendes:
Sie müssen jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragen, die direkt an das Landratsamt München gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die an Sie gesendet wurden, werden von uns nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
EU-Lizenz:
Nationale Erlaubnis:
Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
bzw. Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
und beglaubigte Abschriften der Gemeinschaftslizenz
Ansprechpartner
Herr Burghardt
Telefon: 089 / 6221-2598
Fax: 089 / 6221 44-2598
Zimmer: F 2.04
Fachbereich: 6.5
E-Mail: BurghardtT@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fernverkehr, Güterkraftverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, nationale Erlaubnis, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, Transporterlaubnis, Transportgewerbe, EU-Lizenz, Transportgenehmigung, Fahrerbescheinigung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.04.2012 aktualisiert.