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Fahrerbescheinigung für Beschäftigte aus Drittstaaten beantragen

Alle Unternehmen, die Fahrer mit der Staatsangehörigkeit eines nicht zur EU bzw. zum EWR gehörenden Drittstaates (z. B. der Türkei, Kroatien usw.) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung.

Diese Fahrerbescheinigung wird auf Antrag dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.

Die Fahrerbescheinigung ist Eigentum des Verkehrsunternehmers, der sie dem darin genannten Fahrer zur Verfügung stellt, wenn dieser Fahrer ein Fahrzeug im Verkehr mit einer dem Verkehrsunternehmer erteilten Gemeinschaftslizenz führt. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Verkehrsunternehmers aufzubewahren. 

Die Fahrerbescheinigung ist den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Geltungsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt höchstens fünf Jahre. Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular über die persönlichen Daten des Fahrers aus einem Drittstaat 
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (Gültigkeitsdatum muss erkennbar sein) 
  • Kopie des Aufenthaltstitels (Gültigkeitsdatum müssen erkennbar sein) 
  • Kopie der Arbeitserlaubnis (Gültigkeitsdatum und Beschränkungen der Tätigkeiten o.ä. muss erkennbar sein) 
  • Nachweis nach § 5 Abs. 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (falls Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifizierung oder Weiterbildung bestand)

Gesetzliche Grundlagen

  • § 7b Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Kosten

  • Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie: 90,00 Euro
  • Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit Gültigkeitsdauer unter 6 Monaten: 60,00 Euro
  • Berichtigung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie: 30,00 Euro
  • Ersatzausstellung einer Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie: 40,00 Euro

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Formulare und Merkblätter

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Burghardt

Telefon: 089 / 6221-2598
Fax: 089 / 6221 44-2598
Zimmer: F 2.04
Fachbereich: 6.5
E-Mail: BurghardtT@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Fernverkehr, Güterkraftverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, nationale Erlaubnis, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, Transporterlaubnis, Transportgewerbe, Gemeinschaftslizenz, EU-Lizenz, Transportgenehmigung, Fahrerbescheinigung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  16.02.2012  aktualisiert.


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