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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich ab sofort in der Außenstelle
Frankenthaler Str. 5-9, Nähe Giesinger Bahnhof, zu finden ist.
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.
Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt Müchen als untere Straßenverkehrsbehörde auf.
Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:
§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 25,00 und 75,00 Euro
Nehmen Sie vor der Antragstellung bitte unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München auf.
Ansprechpartner
Herr Laudenbach
Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Post bitte an:
Landratsamt München
Sachgebiet 6.5
Postfach 95 02 60
81518 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gefahrgüter, Gefahrguttransporte, Fahrwegbestimmung
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.12.2011 aktualisiert.