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Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.

Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.

Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.

Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt Müchen als untere Straßenverkehrsbehörde auf.

Erforderliche Unterlagen

Stellen Sie den Antrag auf Fahrwegbestimmung bitte formlos und mit folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Be- und Entladestelle
  • exakter Fahrweg
  • Zeitraum des Transportes
  • Begründung der Notwendigkeit

Gesetzliche Grundlagen

§ 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Kosten

Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 25,00 und 75,00 Euro

Kontaktinformationen

Nehmen Sie vor der Antragstellung bitte unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München auf.

Kontakt

Ansprechpartner
Herr Laudenbach

Telefon: 089 / 6221-2880
Fax: 089 / 6221 44-2880
Zimmer: F 2.05
Fachbereich: 6.5
E-Mail: LaudenbachM@lra-m.bayern.de

Anschrift des Fachbereiches und Öffnungszeiten

Landratsamt München
Sachgebiet 6.5 - Verkehrsrecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten:
Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Dieser Dienstleistung zugeordnete Schlagwörter:
Gefahrgüter, Gefahrguttransporte, Fahrwegbestimmung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am  28.12.2011  aktualisiert.


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